Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich, Vertragsschluss, Vertragsbestandteile
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Erbringung von Dienstleistungen (Seminare, Vorträge, Schulungen, Trainings, Coachings) von Karl Amort, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nur unter Zugrundelegung dieser AGB.
1.3 Das gesamte Vertragsverhältnis besteht aus
a. den im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen (insbesondere Vereinbarungen auf Basis von Angeboten des Auftragnehmers) und Bestellungen des Auftraggebers, die jeweils mit der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande kommen individuellen, schriftlich niedergelegten, aber auch mündlichen Absprachen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber,
b. einem Rahmenvertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber für mehrere Leistungen des Auftragnehmers
c. den Leistungsbeschreibungen des Auftragnehmers in jeglicher Form (z.B. Prospekte oder mündliche Absprachen),
d. diesen AGB,
e. den gesetzlichen Bestimmungen.
1.4 Alle unter Ziff. 1.3 genannten Dokumente werden nachfolgend zusammen als der „Vertrag“ bezeichnet. Bei Widersprüchen zwischen den Vertragsdokumenten gilt die oben genannte Rangfolge. Im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene, individuelle und schriftliche Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Leistungsumfang, Vergütung, Zahlungsbedingungen, Leistungen Dritter, Stornierung
2.1 Alle Leistungen und Preise werden zwischen den Parteien gesondert vereinbart.
2.2 Der jeweilige Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto ohne Skonto oder sonstige Abzüge spätestens 7 Tage nach Zugang der Rechnung („Zahlungsziel“) zu zahlen.
2.3 Einwendungen gegen Rechnungen sind unverzüglich nach deren Zugang schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen
2.4 Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung.
2.5 Werden weniger als die vereinbarten Leistungen beim Auftraggeber abgerufen, berechtigt dies nicht zur Preisminderung.
2.6 Bei Stornierung eines Auftrages nach Annahme durch eine Auftragsbestätigung fallen Stornierungskosten in nachfolgender Höhe an:
a. Bei Stornierung bis 2 Monate vor dem vereinbarten Termin 50% der Rechnungssumme. Ausgenommen sind nicht angefallene Reise- und Nebenkosten.
b. Bei Stornierung bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 75% der Rechnungssumme. Ausgenommen sind nicht angefallene Reise- und Nebenkosten.
c. Bei Stornierungen später als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 100% der Rechnungssumme. Ausgenommen sind nicht angefallene Reise- und Nebenkosten.
2.6 Der Auftragnehmer kann für die Leistungserbringung Dritte einsetzen, z.B. zusätzliche Referenten neben dem Auftragnehmer.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers 3.1Der Auftraggeber verpflichtet sich alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig vor dem Leistungserbringungstermin dem Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
3.2 Insbesondere, wenn die Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftraggebers bzw. in, vom Auftraggeber organisierten Räumlichkeiten erfolgen soll, verpflichtet sich der Auftraggeber: a. Die erforderliche Infrastruktur (z.B. Beamer o.ä. Präsentationsmaterial) nach Vorgaben des Auftraggebers unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Sollte Infrastruktur nicht durch den Auftraggeber gestellt werden können, ist dies dem Auftragnehmer bis spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Vom Auftragnehmer gestellte Infrastruktur wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
b. Besondere Umstände, wie z.B. Zutrittsbeschränkungen, Parkmöglichkeiten (Tiefgarage min. 1,90 m Durchfahrtshöhe) und alle weiteren Umstände, die die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erschweren können, sind min. 2 Wochen vor dem Termin der Leistungserbringung dem Auftragnehmer mitzuteilen. Hierdurch entstehende Mehrkosten für den Auftragnehmer werden gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Findet die Leistungserbringung in vom Auftragnehmer angemieteten Räumlichkeiten statt, ist also der Auftragnehmer Veranstalter der Leistungserbringung, haftet der Auftraggeber für alle Schäden am Eigentum Dritter, sofern diese dem Auftragnehmer in Rechnung gestellt werden.
4. Materialien und Skripte, geistiges Eigentum, Schweigepflicht
4.1 Alle Materialien des Auftragnehmers, wie insbesondere Schulungsunterlagen, Skripte und digitalen Inhalte (nachfolgend „Materialien“) werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sofern die Parteien keine anderweitigen Regelungen getroffen haben.
4.2 Alle vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Schutzrechte an den Materialien verbleiben beim Auftragnehmer bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber.
4.3 Soweit nicht anderweitig vereinbart, darf der Auftraggeber die Materialien während der Vertragslaufzeit und nach Beendigung des Vertrags ausschließlich für die Zwecke verwenden, die vom Vertrag und dem vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Insbesondere stehen die Materialien den berechtigten Mitarbeitenden des Auftraggebers zum Zwecke der Weiterbildung und Qualifizierung zur Verfügung.
4.4 Im Übrigen dürfen die Materialien ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Ganzen noch in Teilen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der innerbetrieblichen Unterrichtsgestaltung reproduziert, unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet, übersetzt oder Dritten in veränderter oder unveränderter Form öffentlich zugänglich gemacht werden. Seite 2 von 3
4.5 Werden für die Leistungserbringung Materialien des Auftraggebers benötigt, an denen Urheber- oder sonstige Schutzrechte bestehen, räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein einfaches Recht ein, die Materialien zu nutzen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies umfasst auch die Nutzung durch vom Auftragnehmer benannte Dritte (zusätzliche Referenten).
4.6. Werden dem Auftragnehmer medizinische Befunde oder sonstige Unterlagen zur Verfügung gestellt, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt (Anonymisierung). 5 Schutzrechte Dritter
5.1 Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Leistungen Rechte Dritter und insbesondere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt und machen Dritte wegen solcher Rechtsverletzungen Ansprüche gegen den Auftraggeber geltend, ist der Auftragnehmer berechtigt nach seiner Wahl auf eigene Kosten entweder
a. sich das Recht zur Nutzung der Leistungen in unveränderter Form zu verschaffen oder
b. die Leistung so umzuarbeiten, dass nicht mehr gegen Rechte Dritter verstoßen wird und dabei mindestens die vertraglich vereinbarten Eigenschaften geleistet werden.
5.2 Darüber hinaus wird der Auftragnehmer den Auftraggeber im Rahmen der Haftungsbeschränkungen aus Ziff. 6 von geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen, sofern
a. der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich in Schriftform über den geltend gemachten Anspruch informiert,
b. der Auftraggeber in angemessener Weise mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet und dem Auftragnehmer auf Verlangen alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt, soweit dies im Zusammenhang mit der Verteidigung erforderlich oder angemessen ist,
c. der Auftraggeber dem Auftragnehmer unter Übernahme der entstehenden Kosten ermöglicht, alle Entscheidungen über die Abwehr der Ansprüche zu treffen.
5.3 Beruht die Forderung des Dritten auf
a. Änderungen der Leistung, denen der Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrages oder in sonstiger Weise nicht zugestimmt hat oder
b. der Nutzung der Leistung in anderer Weise als gemäß der Zweckbestimmung dieses Vertrages vereinbart, besteht keine Pflicht des Auftragnehmers nach den Ziff. 5.1 und 5.2.
6. Haftung
6.1 Der Auftragnehmer haftet für sämtliche sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Schäden, gleich aus welchem tatsächlichen oder rechtlichen Grund nur nach Maßgabe der folgenden Punkte 6.2 - 6.4
6.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, sog. Kardinalspflichten), ist die Haftung des Auftragnehmers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.4 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers besteht nicht. Insbesondere besteht keine Haftung des Auftragnehmers für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a BGB), entgangenen Gewinn und sonstige Mangelfolgeschäden, soweit nicht die Voraussetzungen der Ziff. 6.2 und 6.3 vorliegen.
7. Höhere Gewalt
7.1 Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtung aus diesem Vertrag gehindert oder kann sie die Erfüllung dieser Pflichten nicht mehr sicherstellen, so ist diese Partei für die Dauer und in dem Umfang, in dem die höhere Gewalt die Leistungserbringung verhindert, von dieser Verpflichtung befreit.
7.2 In jedem Fall liegt höhere Gewalt vor bei Kampfhandlungen (unabhängig davon, ob ein Krieg erklärt worden ist), Unruhen, Explosionen, Feuer, Flut, Erdbeben, Epidemien, Pandemien und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, aufgrund derer der Geschäftsbetrieb vollständig oder überwiegend zum Erliegen kommt, sowie bei Handlungen, Unterlassungen oder Maßnahmen einer Regierung oder beim Befolgen staatlicher Aufforderungen und bei der Störung von Betriebsanlagen oder Teilen davon, die zur Erfüllung von Verpflichtungen dieses Vertrags dienen.
7.3 Im Fall des Eintritts höherer Gewalt haben sich die Parteien hiervon unverzüglich zu unterrichten und detaillierte Informationen insbesondere über den Umfang und, soweit in zumutbarer Weise möglich, die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt vorzulegen.
8. Leistungsverzug bei Krankheit
8.1 Ist es dem Auftragnehmer aufgrund eigener Krankheit oder Krankheit naher Angehöriger (auch Lebenspartner) nicht möglich die vereinbarte Leistung zum vereinbarten Termin zu erbringen, gelten folgende Vereinbarungen.
8.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt den Auftraggeber über den Leistungsverzug zu unterrichten.
8.3 Auftragnehmer und Auftraggeber werden, soweit möglich und zumutbar, einen Ausweichtermin für die Leistungserbringung vereinbaren.
8.4 Etwaige Mehrkosten, die dem Auftraggeber durch den Leistungsverzug des Auftragnehmers entstehen, werden nicht durch den Auftragnehmer ersetzt, sofern dieser nicht gegen 8.2 und 8.3 verstossen hat.
8.5 Falls ein Ausweichtermin nach 8.3 nicht realiserbar sein sollte, hat der Auftragnehmer das Recht einen Ersatzreferenten, ohne Mehrkosten für den Auftraggeber zu stellen.
8.6. Falls ein Ausweichtermin nicht in einem Zeitraum von 6 Monaten nach dem ursprünglichen Termin durch den Auftragnehmer angeboten werden kann, verpflichtet sich der Auftragnehmer bereits erhaltene Zahlungen für den Auftrag, für den Leistungsverzug eingetreten ist, vollständig zu erstatten.
9. Datenschutz
9.1 Die Parteien verpflichten sich, bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter die einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu), einzuhalten. Die Haftung im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach Art. 82 DS-GVO.
9.2 Sofern der Auftragnehmer als Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, ergeben sich die Einzelheiten aus den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Leistung.
9.3 Erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten als Auftragsverarbeitung, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Art. 28 DS-GVO.
9.4 Die Parteien stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, schriftlich auf das Datengeheimnis/Vertraulichkeit verpflichtet werden.
9.5 Die Aufzeichnung einer Veranstaltung durch den Auftraggeber ist ausdrücklich untersagt.
10. Besondere Bedingungen für Online-Veranstaltungen
10.1 Bei Online-Seminaren oder ähnlichen Online-Veranstaltungen, die vom Auftragnehmer über Videokonferenzplattformen (z.B. „Microsoft-Teams“) angeboten werden, stimmt der Auftraggeber mit Teilnahme neben diesen AGB auch den AGB des Anbieters der Videokonferenzplattform sowie dessen Datenschutzrichtlinien zu. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss darauf, ob und wie Daten des Auftraggebers durch den Anbieter der Videokonferenz verarbeitet werden. Alle Ansprüche wegen missbräuchlicher Verwendung von Daten des Auftraggebers sind allein und direkt an den Anbieter der Videokonferenzplattform zu stellen.
10.2 Bei Online-Seminaren und ähnlichen Online-Angeboten ist der Auftraggeber verantwortlich für die benötigte Infrastruktur (z.B. Kamera, Mikrofon, Lautsprecher, Headset) und weitere erforderliche Hardware und Software, sowie eine stabile Internetverbindung.
10.3 Jegliche Art der digitalen Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen durch den Auftraggeber ist untersagt. Der Auftragnehmer ist im Falle einer digitalen Aufzeichnung berechtigt Schadensersatz anzumelden. Ansprüche aus den entsprechenden Gesetzen bleiben bestehen.
10.4 Sollte eine Teilnahme aufgrund von Problemen mit den unter 10.2 genannten Anforderungen nicht oder nur teilweise möglich sein, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Onlineveranstaltung. Der Auftragnehmer wird stattdessen einen vergleichbaren Leistungstermin im Rahmen seiner Angebote und Planung dem Auftraggeber kostenfrei anbieten.
10.5 Bei Ausfall von Leistungen des Auftragnehmers wegen Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse (insbesondere behördlicher Verbote, welche die Durchführung einer Leistung des Auftragnehmers unmöglich machen oder Auflagen, die die Durchführung für den Auftragnehmer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbinden, die unvorhersehbare Folgen für die Leistungsdurchführung nach sich ziehen, Überlastung der Telekommunikationsnetze und vergleichbare technische Störungen bei virtuellen Leistungen, die außerhalb der Sphäre des Auftragnehmers liegen) vereinbaren die Parteien einen anderen Termin und/oder eine andere durchführende Person. Sollte der Auftragnehmer keinen geeigneten Ersatz anbieten können, werden bereits bezahlte Entgelte für vereinbarte Leistungen dem Auftraggeber rückerstattet.
11. Besondere Bedingungen für digitale Aufzeichnungen
11.1 Digitale, bereits aufgezeichnete, Leistungen sind z.B. Videos, Sprachaufzeichnungen, schriftliche Aufzeichnungen, die der Auftragnehmer zur zeitlich begrenzten oder unbegrenzten Nutzung dem Auftraggeber zur Verfügung stellt.
11.2 Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt Kopien der Leistungen in jeglicher Form zu erstellen und diese an Dritte weiterzugebenn. Das gilt nicht für persönliche Kopien, wie z.B. Datensicherung.
11.3 Dem Auftraggeber ist es ausdrücklich untersagt Download-Links bzw. Links zur Online-Nutzung digitaler Aufzeichnungen an Dritte weiterzuleiten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung durch direkte Mitarbeiter der Firma des Auftraggebers.
12. Änderungen dieser AGB
12.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die AGB auch während des bestehenden Vertragsverhältnisses unter Einhaltung des nachfolgenden Verfahrens zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Auftragnehmers für den Auftraggeber zumutbar, d.h. ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist und für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn neue technische Entwicklungen oder geänderte Anforderungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung eine Änderung der AGB erfordern.
12.2 Über Änderungen der AGB wird der Auftragnehmer den Auftraggeber mindestens 30 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen in Kenntnis setzen. Der Auftraggeber kann den Änderungen innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung hierüber schriftlich widersprechen. Erfolgtkein Widerspruch und setzt der Auftraggeber die Inanspruchnahme der Leistungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, so gelten die Änderungen für alle ab Fristablauf zu erbringenden Leistungen als wirksam vereinbart. Bei der Mitteilung weist der Auftragnehmer auf die vorgenannte Frist sowie die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit hin.
13. Form, Salvatorische Klausel, Rechtswahl, Gerichtsstand
13.1 Dieser Vertrag oder einzelne seiner Bestimmungen können nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen geändert oder außer Kraft gesetzt werden. Dies gilt auch für die vorstehende Schriftformklausel. Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vertrag auch digital unterzeichnet werden kann und für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses die allgemeine (einfache) elektronische Signatur ausreichend ist.
13.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder ungültig sein oder eine Lücke aufweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem erstrebten Zweck dieses Vertrags am ehesten entsprechen. Das Gleiche soll im Falle einer Lücke gelten.
13.3 Dieser Vertrag untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.4 Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Ansbach vereinbart. Der Auftragnehmer ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gem. diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.